ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

des Fotografen Alexander Vejnovic, Düsseldorf zum Geschenkgutschein

1.  Allgemeines

1.1 Geltungsbereich der Geschäftsbedingungen

Nachstehende Bedingungen gelten für alle zwischen dem Fotografen Alexander Vejnovic (im folgenden „Fotograf“ genannt) und seinen Auftraggeber erteilten Aufträge. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen der Vertragsparteien, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich in die spätere Vereinbarung aufgenommen werden.

1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen von Auftraggebern

Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von den nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nicht anerkannt. Solche abweichenden Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn der Fotograf ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.3 Vertragsschluss

Alle Angebote auf der Internetseite des Fotografen sind freibleibend. Nach Eingang einer Online-Buchung beim Fotografen, erhält der Auftraggeber auf elektronischem Wege eine Buchungsbestätigung. Diese führt zum Vertragsschluss.

2. Widerrufsbelehrung

Für Auftraggeber, die Verbraucher (§ 13 BGB) sind, besteht ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Widerrufsbelehrung:

Widerrufsrecht:

Sie können Ihre Vertragserklärung ohne Angaben von Gründen innerhalb von 14 Tagen in Textform (z.B. E-Mail, Telefax, Brief) oder, wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird durch Rücksendung der Sache, widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gem. Art. 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Alexander Vejnovic, Stephanienstraße 7  , 40211 Düsseldorf

*protected email*

Widerrufsfolgen:

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie dem Fotografen die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen.

Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie Sie Ihnen etwas im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wir Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.

Paketversandfähige Sachen sind auf Kosten und Gefahr des Fotografen zurückzusenden, nicht paketversandfähige Sachen werden auf Kosten des Fotografen abgeholt.

Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für den Fotografen mit deren Empfang.

Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Ende der Widerrufsbelehrung

3. Auftragsabwicklung

3.1 Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber verpflichtet sich gegenüber dem Fotografen, und ggf. auch seinen Assistenten, zu den vereinbarten Terminen freien Zugang zu den Örtlichkeiten zu verschaffen. Der Auftraggeber hat die Berechtigten der Örtlichkeit rechtzeitig über die geplanten Aufnahmearbeiten zu informieren, ggf. notwendige Genehmigungen für die Aufnahmearbeiten an den Örtlichkeiten einzuholen, dafür zu sorgen, dass die Örtlichkeit sich in einem fotografierbaren Zustand befindet und die Aufnahmearbeiten durch Dritte nicht gestört werden.

Der Auftraggeber hat dem Fotografen die zur Erledigung der Aufnahmearbeiten notwendigen Requisiten zur Verfügung zu stellen.

Der Auftraggeber hat dem Fotografen mindestens einen Ansprechpartner zu benenn, der während der Aufnahmearbeiten vor Ort zu Klärung eventueller Fragen und Probleme zur Verfügung steht. Die vom Auftraggeber benannten Ansprechpartner sind dessen Erfüllungsgehilfen. Sie sind bevollmächtigt, für den Auftraggeber alle Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, die die Vertragsabwicklungen betreffen.

3.2 Rechte Dritter

Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte, das Recht am eigenen Bild oder sonstige Rechte Dritter bestehen, verpflichtet sich der Auftraggeber, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechtsinhaber einzuholen. Der Auftraggeber stellt den Fotografen insoweit von Ersatzansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren.

3.3 Bildauswahl / Gestaltungsfreiheit

Der Fotograf wählt die Bilder aus, die er dem Auftraggeber nach Abschluss des Auftrags zur Abnahme vorlegt. Nutzungsrechte werden unter der Voraussetzung der vollständigen Zahlung nur an den Bildern eingeräumt, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt.

Bei der Anfertigung der Aufnahmen besteht für den Fotografen künstlerische Gestaltungsfreiheit, wobei jedoch die verbindlichen Vorgaben des Auftraggebers zu beachten sind.

Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Fotografen ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten.

3.4 Mängelrüge

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm nach Abschluss der Aufnahmen übergebenen Aufnahmen innerhalb einer angemessenen Frist zu untersuchen und eventuelle Mängel gegenüber dem Fotografen zu rügen. Die Mängelrüge ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Übergabe der Aufnahmen gegenüber dem Fotografen schriftlich anzuzeigen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gelten die Aufnahmen in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

4. Vergütung und Nebenkosten

4.1 Preislisten, Kostenvoranschläge

Der Fotograf erhält das vertraglich vereinbarte Honorar. Dies ergibt sich aus seiner Preisliste. Sofern der Fotograf den Auftrag nicht aufgrund seiner Preisliste bearbeitet, ergibt sich sein Honorar aus seinem zuvor schriftlich fixierten Kostenvoranschlag. Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Kostenerhöhungen braucht der Fotograf nur anzuzeigen, wenn eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist.

4.2 Ausfallhonorar

Kündigt der Auftraggeber bis zum Abschluss der Aufnahmearbeiten oder wird der Auftrag ohne Verschulden des Fotografen aus sonstigen Gründen nicht ausgeführt, so steht ihm eine Ausfallvergütung i.H.v. 75 % der vereinbarten Vergütung zu, sofern der Auftraggeber dem Fotografen nicht im Einzelfall einen niedrigen, angemessenen Betrag nachweist.

4.3 Verspätungen, Verzögerungen, Zeitüberschreitung

Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann der Fotograf eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen.

Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, ist die vereinbarte Vergütung entsprechend zu erhöhen. Ist eine Vergütung nach Zeitaufwand vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Zeit, um dies sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.

4.4 Zusatzarbeiten

Zusatzarbeiten, insbesondere die Anfertigung von Bildern über den bei Vertragsbeginn festgelegten Umfang hinaus, sind entsprechend dem vereinbarten Vergütungsmodus (Preisliste oder Individualvergütung) gesondert zu vergüten.

4.5 Nebenkosten

Der Auftraggeber hat zusätzlich zu der geschuldeten Vergütung die Nebenkosten zu erstatten, die dem Fotografen im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung entstehen (z.B. Filmmaterial, digitale Bildbearbeitung, Fotomodelle, Reisen, etc.), es sei denn, sie sind in der  ursprünglich vereinbarten Vergütung enthalten.

4.6 Fälligkeit

Die vom Auftraggeber zu zahlende Vergütung ist wie folgt fällig:

(1) für die Anfertigung von Hochzeitsfotos, Fotos von Familienfeiern oder sonstigen Veranstaltungen ist eine Anzahlung i.H.v. 10% der vereinbarten Vergütung zu leisten. Die Anzahlung ist spätestens sieben Tage nach Vertragsschluss fällig.

Die restliche Vergütung ist bei Übergabe der Aufnahmen an den Auftraggeber fällig.

(2) in allen übrigen Fällen ist die Vergütung ist bei Übergabe der Aufnahmen an den Auftraggeber fällig.

4.7 Mehrwertsteuer

In allen gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) angegebenen Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer bereits enthalten.

Zu den von Unternehmern (§14 BGB) zu zahlenden Honoraren, Gebühren und Kosten ist die Mehrwertsteuer und die Künstlersozialabgabe, die beim Fotografen eventuell für Fremdleistungen anfällt, in der gesetzlichen Höhe hinzuzurechnen.

5. Nutzungsrechte

5.1 Datenüberlassung

Der Fotograf übergibt dem Auftraggeber alle analogen und digitalen Lichtbilder sowie die dazugehörigen Daten, Dateien und Datenträger. Das Datenformat bestimmen die Parteien einvernehmlich. Wird keine Bestimmung getroffen, kann der Fotograf ein geeignetes Datenformat und einen geeigneten Datenträger auswählen.

5.2 Nutzungsrechte für Verbraucher

Der Verbraucher (§ 13 BGB) darf Vervielfältigungen zu privaten Zwecken in unbegrenzter Anzahl auf beliebigen Trägern und Medien herstellen.

Der Verbraucher darf Vervielfältigungen zu beruflichen Zwecken (Bewerbungen) in unbegrenzter Anzahl auf beliebigen Trägern und Medien herstellen, soweit sein Handeln nicht eigenen unternehmerischen und/oder gewerblichen Zwecken dient.

Im Übrigen ist die öffentliche Zugänglichmachung der Aufnahmen, der dazugehörigen Daten oder Dateien in Online- und/oder Offline-Medien und/oder auf Datenträgern sowie in sonstiger Weise ist nicht zulässig, es sei denn, der Fotograf hat gegenüber dem Auftraggeber zuvor sein schriftliches Einverständnis zu einer solchen Verbreitung erteilt.

Die Versendung der Aufnahmen, der dazugehörigen Daten oder Dateien per E-Mail an Freunde und Verwandte zu deren privatem Gebrauch ist dem Kunden jederzeit gestattet.

5.3 Nutzungsrechte für Unternehmer

Der Unternehmer (§ 14 BGB) erwirbt an den Aufnahmen die Nutzungsrechte in dem vertraglich vereinbarten Umfang.

5.4 Eigentum

Mit Bezahlung des vereinbarten Honorars überträgt der Fotograf dem Auftraggeber das Eigentum an allen analogen und digitalen Lichtbilder sowie den dazugehörigen Daten, Dateien und Datenträgern. Die jeweils vorgenannten Nutzungsrechte gehen ebenfalls mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über.

5.5 Recht zur Eigenwerbung

Ungeachtet des Umfangs des jeweils im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechts bleibt der Fotograf berechtigt, die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung zu verwenden. Der Auftraggeber wird insoweit dem Fotografen die dafür erforderlichen Rechte (vgl. Ziff. 3.2) verschaffen.

Eine Nutzung der Bilder zur Eigenwerbung des Fotografen findet nur unter Wahrung des Rechts am eigenen Bild und mit ausdrücklichem, schriftlichem Einverständnis der abgebildeten Person statt.

5.6 Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte

Die Einräumung und Übertragung der vom Auftraggeber erworbenen Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

5.7 Bearbeitung und Umgestaltung

Eine Nutzung der Bilder ist grundsätzlich nur in Originalfassung zulässig. Bearbeitungen und Umgestaltungen der Aufnahmen (Montagen, Bildausschnitte, fototechnische Verfremdungen, Kolorierung) bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Hiervon ausgenommen ist die Beseitigung ungewollter Unschärfe oder farblicher Schwäche mittels digitaler Retusche.

5.8 Urheberbenennung

Bei jeder öffentliche Zugänglichmachung der Aufnahmen, der dazugehörigen Daten oder Dateien durch einen Verbraucher (§ 13 BGB) hat dieser den Fotografen als Urheber zu benennen. Die Benennung soll möglichst beim Bild erfolgen. Soweit dies aus technischen oder optischen Gründen nicht möglich oder zumutbar ist, hat die Urheberbenennung in der branchenüblichen Weise zu erfolgen.

Soweit dem Verbraucher die Nutzung der Aufnahmen im Übrigen gestattet ist, ist der Fotograf nur dann als Urheber zu benennen, wenn dies der Branchenübung entspricht.

Bei jeder Bildveröffentlichung durch einen Unternehmer (§ 14 BGB) hat dieser den Fotografen als Urheber zu benennen. Die Benennung soll möglichst beim Bild erfolgen. Soweit dies aus technischen oder optischen Gründen nicht möglich oder zumutbar ist, hat die Urheberbenennung in der branchenüblichen Weise zu erfolgen.

Bei der öffentlichen Zugänglichmachung der Aufnahmen auf seinen Internetseiten hat der Unternehmer den Fotografen im Impressum namentlich zu nennen.

6. Haftung und Schadenersatz

5.1 Der Fotograf haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen.

6.2 Der Fotograf übernimmt keine Haftung die Art der Nutzung seiner Bilder. Insbesondere haftet der Fotograf nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der Nutzung.

6.3 Bei unberechtigterer Nutzung, Bearbeitung, Umgestaltung, öffentliche Zugänglichmachung oder sonstiger vertragswidriger Nutzung der Aufnahmen ist der Fotograf berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen vereinbarten Honorars zu fordern, mindestens jedoch € 500.- je Aufnahme und Verletzungshandlung. Die Geltendmachung weitergehender Schadenersatzansprüche bleibt hiervon unberührt.

6.4 Unterbleibt bei einer Bildveröffentlichung die Benennung des Fotografen (5.8), hat der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des vereinbarten Honorars zu zahlen, mindestens jedoch € 200.- pro Bild und Verletzungshandlung. Dem Fotografen bleibt auch insoweit die Geltendmachung eines weitergehenden Schadenersatzanspruches vorbehalten.

7. Schlussbestimmungen

7.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

7.2 Zusätzliche oder abweichende Bedingungen bedürfen der Schriftform und werden nur dann Vertragsbestandteil.

7.3 Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt, wird der Sitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.

Diese AGB gelten ab 06.05.2013. Alle früheren AGB verlieren ab diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit.

Hinweis:

Diese AGB sind urheberrechtlich geschützt. Die Nutzung dieser AGB – auch in Teilen -bedarf des schriftlichen Einverständnisses. Die rechtswidrige Nutzung dieser Inhalte wird straf- und zivilrechtlich verfolgt.